



Ab 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht. Es hält jede Menge Neuerungen für die Kfz-Branche bereit. Insbesondere der Gebraucht- und Neuwagenverkauf an Verbraucher unterliegt künftig neuen Formvorschriften.
Wichtig für Sie: Neues Kaufrecht = neue Formulare!
Nur mit diesen neuen Formularen können Sie den Gebraucht- und Neuwagenverkauf rechtlich einwandfrei durchführen.
Unsere enge Zusammenarbeit mit Branchenanwälten und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) garantiert Ihnen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bei allen Formularen.
Nutzerfreundlich
Gratis zu jeder Bestellung:
Sonderheft mit wertvollen Hintergrundinfos
Telefonische Beratung zu Bestellungen
(keine Rechtsberatung)
Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Rechtssicher (nach aktuellem Stand)
Von Branchenanwälten geprüft
Vorvertragliche Information gem. § 476 BGB
Hauptvertrag
Anhang zum Hauptvertrag
Wir haben für Sie ein Komplett-Set bestehend aus den drei oben genannten Vertragsbestandteilen zusammengestellt. Sie benötigen alle drei Formulare, um dem Gebrauchtwagenverkauf an Verbraucher rechtssicher durchführen zu können.
Komplett-Set für den Gebrauchtwagenverkauf
Für den Neuwagenverkauf gibt es kein Komplett-Set, hier können Sie die drei Verträge einzeln, in der für Sie benötigten Auflage bestellen. Hintergund: Die Vorvertragliche Information und das Anhang-Formular benötigen Sie nur, wenn Sie eine oder mehrere Abweichung(en) von den objektiven Beschaffenheitsanforderungen dokumentieren müssen. Dies kommt bei Neuwagen in der Regel seltener vor als bei Gebrauchtwagen.
Vorvertraglichen Information für den Neuwagenverkauf
Hauptvertrag
Sie benötigen nur den Hauptvertrag, um den Gebraucht- und Neuwagenverkauf an diese Käufergruppen rechtssicher durchführen zu können.
Zum neuen Hauptvertrag für den Gebrauchtwagenverkauf
Zum neuen Hauptvertrag für den NeuwagenverkaufGerne unterstützen wir Sie dabei, im Umgang mit dem neuen Kaufrecht noch fitter zu werden. Dafür haben wir einige Info-Quellen für Sie zusammengetragen:
Gratis Sonderheft: Sie erhalten zu jeder Formular-Bestellung unser Sonderheft „Das neue Kaufrecht“ gratis dazu. Hier finden Sie auf 16 Seiten alle wichtigen Hintergrundinformationen zum Thema. Das Sonderheft downloaden.
Webinar: Der Expertenvortrag von Rechtsanwalt Joachim Otting deckt alle Facetten zum Thema ab und bietet Ihnen die Möglichkeit zum direkten Austausch. Zum Webinar
Fachportal: Auf unserem Partnerportal »kfz-betrieb« finden Sie unter der Rubrik Recht mehrere interessante Fachbeiträge.
www.kfz-betrieb.vogel.de/recht
Info-Broschüre vom ZDK: ZDK-Mitglieder haben die zusätzliche Möglichkeit, sich eine kostenlose Info-Broschüre downzuloaden, in der die einzelnen Regelungen nach derzeitigem Erkenntnisstand ausführlich dargestellt sind. www.kfzgewerbe.de/mitglieder
FAQs zu den Kaufverträgen: Ein Branchenanwalt hat für Sie die meistgestellten Fragen zu den neuen Formularen zusammengetragen. Zu den FAQs
Schade, nun müssen wir wieder die Glaskugel bemühen oder im Kaffeesatz lesen um unsere Besucher zu verstehen...
Warum wir das tun müssen? Ganz einfach, Du hast uns verboten Deine Nutzung auf unserer Seite mit Google Analytics zu beobachten. Das klingt erstmal dramatisch für Dich, wissen wir. Aber sieh es doch mal so: Wir wissen doch gar nicht wer DU bist. Wir sehen nur, dass JEMAND sich unsere Seiten ansieht. Wie er/sie das tut, wie lange dieser JEMAND auf den entsprechenden Seiten verweilt usw. Wir wissen nicht wer Du bist, ob du Männlein oder Weiblein bist, wie alt, wie schwer - keine Ahnung. Ebenso geben wir diese Daten auch nicht an Google weiter. Wir haben die ja auch gar nicht! Dennoch liefert dieser JEMAND uns wertvolle Infos über unsere Seite. Wir möchten, dass Dir hier alles gefällt, dass Du dich wohlfühlst und - klar - unsere Produkte kaufst...
Wir können so also sehen wo es Probleme gibt. Wenn viele Besucher unsere Seite während des Kaufs während der Auswahl der Zahlart verlassen, dann wissen wir, dass da etwas nicht stimmt und können das verbessern. Klingt doch gut, oder? Du hast etwas davon, wir auch. Also eine Win-Win-Situation. Also lass uns Dich doch auf Deinem Weg durch unseren Onlineshop begleiten. Deal?
Super, Du hast es verstanden! Nun können wir wieder besser an unserem Angebot arbeiten!
Schade, nun müssen wir wieder die Glaskugel bemühen oder im Kaffeesatz lesen um unsere Besucher zu verstehen...
Warum wir das tun müssen? Ganz einfach, Du hast uns verboten Deine Nutzung auf unserer Seite mit Google Analytics zu beobachten. Das klingt erstmal dramatisch für Dich, wissen wir. Aber sieh es doch mal so: Wir wissen doch gar nicht wer DU bist. Wir sehen nur, dass JEMAND sich unsere Seiten ansieht. Wie er/sie das tut, wie lange dieser JEMAND auf den entsprechenden Seiten verweilt usw. Wir wissen nicht wer Du bist, ob du Männlein oder Weiblein bist, wie alt, wie schwer - keine Ahnung. Ebenso geben wir diese Daten auch nicht an Google weiter. Wir haben die ja auch gar nicht! Dennoch liefert dieser JEMAND uns wertvolle Infos über unsere Seite. Wir möchten, dass Dir hier alles gefällt, dass Du dich wohlfühlst und - klar - unsere Produkte kaufst...
Wir können so also sehen wo es Probleme gibt. Wenn viele Besucher unsere Seite während des Kaufs während der Auswahl der Zahlart verlassen, dann wissen wir, dass da etwas nicht stimmt und können das verbessern. Klingt doch gut, oder? Du hast etwas davon, wir auch. Also eine Win-Win-Situation. Also lass uns Dich doch auf Deinem Weg durch unseren Onlineshop begleiten. Deal?
Super, Du hast es verstanden! Nun können wir wieder besser an unserem Angebot arbeiten!