Durchdacht und detailliert: Mit dem markenneutralen Kaufvertrag für Neuwagen erfassen Sie alle relevanten (Fahrzeug-)Informationen. Umseitig sind die offiziell empfohlenen AGB des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aufgedruckt. Aktueller Stand 08/2026
Rot- oder blaumetallic? Automatik oder Schaltgetriebe? Diesel oder Benziner? Hier fällt garantiert kein Detail unter den Tisch. Das selbstdurchschreibende Bestellformular für Neuwagen ist für alle Marken und Modelle geeignet - und bietet neben dem Original je einen Durchschlag für Ihre Unterlagen sowie für Ihre Kunden.
Damit Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind, wurde das Formular in enger Abstimmung mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet. Auf der Rückseite finden Sie zudem die offiziell vom ZDK empfohlenen AGB.
Natürlich bieten wir neben diesem markenneutralen Bestellformular auch markenspezifische Kaufverträge an - für Hyundai, Mazda, Mitsubishi und Toyota.
Produktdetails:
- Format: DIN A 4
- Jedes Formular 3-fach und selbstdurchschreibend
- Jeder Block mit 25 Verträgen
- Auf Wunsch Firmeneindruck in Formularfarbe (einfarbig blau) möglich
- Aktueller Stand 08/2026
Neues Recht auf Reparatur:
ab August 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für Händler, sobald ein Kunde einen Sachmangel an einem gekauften Fahrzeug, Ersatzteil oder Zubehör reklamiert. Betroffen sind alle Kfz-Betriebe, die an Verbraucher verkaufen. Hier finden Sie
Für eine rechtssichere Abwicklung benötigen Sie diese neuen Formulare & Tafeln, die wir in enger Zusammenarbeit mit Branchenanwälten und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erstellt haben.
Für die Information des Verbrauchers über sein Wahlrecht im Mangelfall sowie eine Verlängerung der Verjährungsfrist im Nachbesserungsfall hat der ZDK ein passendes Formular erstellt, das Sie sich hier downloaden können:
Zum Formular
Weitere Infos vom ZDK zum neuen Recht auf Reparatur können Sie sich hier downloaden:
Zu den Infos
HINWEIS von 2022:
Beim Verbrauchsgüterkauf bedürfen Vereinbarungen über eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Vertragsgemäßheit der Kaufsache der besonderen Form gemäß § 476 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Wenn also eine „Abweichung“ z.B. ein Transportschaden beim Neuwagen vorliegen sollte, brauchen Sie zusätzlich zu diesem Hauptvertrag noch das Formular „Vorvertragliche Information“, da es nicht genügt, dass die Abweichung nur im Hauptvertrag als eine von mehreren Eigenschaften der Kaufsache in der Produktbeschreibung aufgeführt wird.
In dem oben genannten Fall ist zusätzlich noch das Formular „Anhang für die Neuwagenbestellung“ nötig, um den Verkauf rechtsgültig abzuschließen. Sie benötigen demnach bei einer „Abweichung von den objektiven Anforderungen“ drei Formulare.