Dieses Formular können Sie direkt am PC ausfüllen!
Alle Infos zu den digitalen Formularen
Wichtige Infos im Überblick:
- Das Jahres-Abo kostet pro Lizenz (an einem Gerät nutzbar) 50,50 € im Jahr.
- Nach Ende der Vertragslaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um je ein weiteres Jahr. Sie bekommen die Jahresrechnung per E-Mail zugesendet.
- Die Variante "mit Firmeneindruck" kostet pro Lizenz 72,00 € im Jahr, zzgl. einmaliger Satzkosten in Höhe von 29,00 € pro Formular.
- Grundsätzlich ist ein digitales Formular an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden. Sie können jedoch auch mehrere Arbeitsplatzlizenzen erwerben, sodass ein Formular auf beliebig vielen Geräten gleichzeitig genutzt werden kann.
- Ihre formlose Kündigung ist jeweils zwei Wochen vor Ablauf des Abojahres möglich.
- Ihr Abo startet automatisch mit einer vierwöchigen, kostenlosen Testphase. Während dieser Zeit können Sie die Bestellung ohne Angabe von Gründen problemlos stornieren.
Ihre Vorteile:
- Hohe Zeitersparnis & einfache Bedienung
- Speicherung von Standard-Daten zur Mehrfachverwendung
- Keine Versandkosten
- Permanente Verfügbarkeit
- Höchstmaß an Rechtssicherheit
- Kein Lageraufwand
Stand 08/2026
Bestandteile des Komplett-Sets:
- Vorvertragliche Information gem. § 476 BGB (optional)
- Hauptvertrag Neuwagenbestellung
- Anhang zum Hauptvertrag (optional)
Hinweis: Die Vorvertragliche Information und das Anhang-Formular benötigen Sie nur, wenn Sie eine oder mehrere Abweichung(en) von den objektiven Beschaffenheitsanforderungen dokumentieren müssen. Dies kommt bei Neuwagen in der Regel seltener vor als bei Gebrauchtwagen.
1. Vorvertragliche Information (Optional)
Beim Verbrauchsgüterkauf bedürfen Vereinbarungen über eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Vertragsgemäßheit der Kaufsache der besonderen Form gemäß § 476 Absatz 1 Satz 2 BGB. Deshalb ist erforderlich, dass der Verbraucher bereits vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens (also außerhalb der eigentlichen Vertragsurkunde) darauf hingewiesen wird, inwieweit die Kaufsache von objektiven Anforderungen an die Vertragsgemäßheit abweicht. Das ist die sogenannte „Vorvertragliche Information“ Im Hinblick auf die vorvertragliche Informationspflicht des Verkäufers genügt es also nicht, dass die Abweichung nur im Hauptvertrag als eine von mehreren Eigenschaften der Kaufsache in der Produktbeschreibung aufgeführt wird. Erforderlich ist vielmehr eine separate individuelle Vorab-Information, die für den eventuellen Streitfall vom Verkäufer zweifelsfrei dokumentiert werden muss.
2. Hauptvertrag
Durchdacht und detailliert: Mit dem markenneutralen Kaufvertrag für Neuwagen erfassen Sie alle relevanten (Fahrzeug-)Informationen. Umseitig sind die offiziell empfohlenen AGB des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aufgedruckt.
Rot- oder blaumetallic? Automatik oder Schaltgetriebe? Diesel oder Benziner? Hier fällt garantiert kein Detail unter den Tisch. Das selbstdurchschreibende Bestellformular für Neuwagen ist für alle Marken und Modelle geeignet - und bietet neben dem Original je einen Durchschlag für Ihre Unterlagen sowie für Ihre Kunden. Damit Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind, wurde das Formular in enger Abstimmung mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet. Auf der Rückseite finden Sie zudem die offiziell vom ZDK empfohlenen AGB. Natürlich bieten wir neben diesem markenneutralen Bestellformular auch markenspezifische Kaufverträge an - für Hyundai, Mazda, Mitsubishi und Toyota.
3. Anhang zum Hauptvertrag (Optional)
Wie bereits in der „Vorvertraglichen Information“ dokumentiert, müssen anschließend die Abweichungen im Vertrag, also in der Verbindlichen Bestellung, ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. “Im Vertrag“ erfolgt die von den objektiven Anforderungen abweichende Vereinbarung nach vielfach vertretener Rechtsansicht auch dann, wenn der Verbindlichen Bestellung eine vom Verbraucher unterzeichnete Anlage zur Verbindlichen Bestellung beigefügt wird.
Der Anhang ist also Bestandteil dieser Verbindlichen Bestellung und wird bei Annahme durch den Verkäufer Bestandteil des Vertrages.
Neues Recht auf Reparatur:
ab August 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für Händler, sobald ein Kunde einen Sachmangel an einem gekauften Fahrzeug, Ersatzteil oder Zubehör reklamiert. Betroffen sind alle Kfz-Betriebe, die an Verbraucher verkaufen. Hier finden Sie
Für eine rechtssichere Abwicklung benötigen Sie diese neuen Formulare & Tafeln, die wir in enger Zusammenarbeit mit Branchenanwälten und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erstellt haben.
Für die Information des Verbrauchers über sein Wahlrecht im Mangelfall sowie eine Verlängerung der Verjährungsfrist im Nachbesserungsfall hat der ZDK ein passendes Formular erstellt, das Sie sich hier downloaden können:
Zum Formular
Weitere Infos vom ZDK zum neuen Recht auf Reparatur können Sie sich hier downloaden:
Zu den Infos